Langen - seit 1772

Langen GmbH & Co. KG

Daimlerstraße 17 • 50859 Köln

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeines

  1. Maßgebliche Rechtsgrundlage für alle von uns (Auftragnehmer) abgegebenen Angebote sowie für erbrachte Lieferungen und Leistungen sind ausschließlich diese Geschäftsbedingungen.
  2. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Dies gilt insbesondere für Bedingungen des Auftraggebers.

Angebot und Vertragsschluss

  1. Der Auftragnehmer hält sich an seine Angebote 3 Monate gebunden.
  2. Bestellungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit grundsätzlich einer schriftlichen Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen und Nebenabreden.
  3. Für den Inhalt des Vertrages ist die Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder - soweit eine solche nicht vorliegt - dessen Angebot maßgebend.
  4. Vertreter und Monteure des Auftragnehmers sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen. Solche bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer.

Preise

  1. Alle Preise gelten nur bei ungeteilter Bestellung des angebotenen Objektes.
  2. Im Angebot nicht ausdrücklich veranschlagte Leistungen, die zur Durchführung des Auftrages notwendig sind oder auf Verlangen des Auftraggebers ausgeführt werden, sind gesondert zu vergüten. Dies gilt insbesondere für Nebenarbeiten wie für: Stemm-, Verputz-, Erdarbeiten und dergl. sowie für Materialänderungen, Stellung von Gerüsten etc.
  3. Für Über-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsstunden sowie Arbeit unter erschwerten Bedingungen sind entsprechende Zuschläge zu zahlen.
  4. Leistungen, die später als 4 Monate nach Vertragsschluss erbracht werden, berechtigen den Auftragnehmer, bei nach Angebotsabgabe eingetretenen Lohn- und Materialpreiserhöhungen Verhandlungen über eine Anpassung des Preises zu verlangen. Kommt es hier nicht innerhalb von einem Monat nach Verhandlungsaufforderung durch den Auftragnehmer zu einer Einigung, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Arbeit unverzüglich einzustellen und die erbrachten Leistungen abzurechnen.

Zahlung

  1. Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind die Rechnungen des Auftragsnehmers innerhalb von sieben Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.
  2. Tagelohnarbeiten sind sofort nach Rechnungslegung zahlbar.
  3. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Auftragnehmer über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird. Akzepte und Kundenwechsel werden nur erfüllungshalber angenommen; die hierbei anfallenden Kosten und Spesen gehen zu Lasten des Zahlungspflichtigen.
  4. Gerät der Auftraggeber in Verzug, so ist der Auftragnehmer berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zu berechnen.
  5. Ein Zurückbehaltungsrecht hat der Auftraggeber nur bei Gegenansprüchen aus dem selben Vertragsverhältnis. Im Übrigen ist der Auftraggeber zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind.
  6. Vertreter oder sonstige Angestellte der Auftragnehmerin sind zur Entgegennahme von Zahlungen nicht berechtigt, sofern die Auftragnehmerin nicht ausdrücklich zugestimmt hat.

Lieferzeit und Montage

  1. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass der Auftragnehmer zur Ausführung des Auftrages auf die Materiallieferungen der Hersteller angewiesen ist. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur schnellstmöglichen Durchführung des Auftrages. Angegebene Ausführungstermine werden nach Möglichkeit eingehalten.
  2. Ausbleiben von Materiallieferungen sowie sonstige Verzögerungen im Herstellungsverfahren, die ohne Verschulden des Auftragnehmers eintreten, berechtigen diesen, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben. Dasselbe gilt bei Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt, die dem Auftragnehmer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen. Hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei Lieferanten des Auftragnehmers oder deren Unterlieferanten eintreten. Im Falle von Leistungsverzögerungen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, hat dieser auch das Recht wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
  3. Wenn die Behinderung länger als 3 Monate dauert, ist der Auftraggeber nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag zurückzutreten.

Verlängert sich die Ausführungszeit oder wird der Auftragnehmer von seiner Leistungsverpflichtung befreit, so kann der Auftraggeber hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich der Auftragnehmer nur berufen, wenn er den Auftraggeber unverzüglich benachrichtigt.

Motoranlagen

Bei Motoranlagen sind die elektrischen Zu- und Steuerleitungen sowie die Verdrahtung nach unseren Schaltplänen und Angaben bauseitig durch einen Fachmann vornehmen zu lassen. Es dürfen nur die von uns gelieferten Schalter bzw. mechanisch verriegelbare Schalter verwendet werden. Bei Elektroanlagen gelten die Bestimmungen des Verbandes der Deutschen Elektrotechnischen Industrie.

Abnahme und Gefahrübergang

  1. Der Auftragnehmer trägt die Gefahr bis zur Abnahme des Werkes.
  2. Gerät der Auftraggeber in Annahmeverzug, so geht die Gefahr im Verzugszeitpunkt auf ihn über. Das gleiche gilt, wenn die Montage aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, unterbrochen wird und wenn der Auftragnehmer die bis dahin erbrachten Leistungen einvernehmlich in die Obhut des Auftraggebers übergeben hat.

Eigentumsvorbehalt

  1. Der Auftragnehmer behält sich das Eigentum und das Verfügungsrecht an den Liefergegenständen bis zum Eingang sämtlicher Zahlungen aus dem Vertrag vor.
  2. Soweit das Eigentum des Auftragnehmers durch Verbindung wesentlicher Bestandteil des Grundstücks geworden ist, verpflichtet sich der Auftraggeber im Falle des Zahlungsverzuges, dem Auftragnehmer die Demontage der Gegenstände, die ohne wesentliche Beeinträchtigung des Baukörpers ausgebaut werden können, zu gestatten und ihm das Eigentum an den Gegenständen zurück zu übertragen.
  3. Der Auftraggeber ist berechtigt, gelieferte Gegenstände im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, so lange er nicht im Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus Weiterveräußerung oder aus sonstigem Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) entstehenden Forderungen tritt der Auftraggeber bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an den Auftragnehmer ab. Der Auftragnehmer wird ermächtigt, die ihm abgetretenen Forderungen in eigenem Namen einzuziehen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Namen der Drittschuldner und die Beträge der Forderungen dem Auftragnehmer mitzuteilen.

Haftung

  1. Maßgebend für die Ausführung des Auftrages sind die allgemeinen technischen Vorschriften zur VOB, insbesondere DIN 18358 und DIN 18074 - 18077.
  2. Der Auftragnehmer leistet Gewähr dafür, dass der Liefergegenstand im Zeitpunkt des Gefahrübergangs frei ist von Material- und Verarbeitungsfehlern, die seine Tauglichkeit zum gewöhnlichen Gebrauch beeinträchtigen. Die Gewährleistung erfolgt in der Weise, dass der Auftragnehmer den fehlerhaften Liefergegenstand ausbessert oder nach seiner Wahl eine Ersatzlieferung vornimmt. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung ist der Auftraggeber berechtigt, eine Herabsetzung der Vergütung zu fordern. Ein Anspruch auf Wandlung ist ausgeschlossen. Eine Nachbesserung ist fehlgeschlagen, wenn sie mehrfach versucht wurde und eine weitere Nachbesserung dem Auftraggeber nicht zuzumuten ist.
  3. Für Schäden an vorzeitig in Betrieb genommenen Liefergegenständen, die ihre Ursache in fehlenden oder unzureichenden Schutzmaßnahmen haben, haftet der Auftragnehmer nicht.
  4. Eine Haftung des Auftragnehmers entfällt auch dann, wenn der Auftraggeber oder ein Dritter zwischenzeitlich an der Sache gearbeitet hat.
  5. Ausgenommen ist die Gewährleistung auch bei Schäden, die infolge mangelhafter Pflege, fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung oder sonstiger nicht vom Auftragnehmer zu vertretender Umstände entstehen.
  6. Sind Nachbesserungsarbeiten durch den Auftragnehmer vorzunehmen, so sind vom Auftraggeber alle Maßnahmen für eine ungehinderte Durchführung der Nachbesserung zu treffen. Insbesondere sind die eingebauten Teile dem Auftragnehmer zugänglich zu halten oder auf eigene Kosten zugänglich zu machen (z. B. Revisionsklappen von Rollladenkästen).
  7. Umtausch von durch den Auftragnehmer maßgefertigten Liefergegenständen ist grundsätzlich ausgeschlossen.
  8. Schadensersatzansprüche aus positiver Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen den Auftragnehmer als auch gegen dessen Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Dies gilt auch, soweit der Ersatz von mittelbaren oder Mangelfolge- schäden verlangt wird, es sei denn, die Haftung beruht auf einer Zusicherung, die den Auftraggeber gegen das Risiko von solchen Schäden absichern soll.

Gerichtsstand, Teilnichtigkeit

  1. Soweit der Auftraggeber Vollkaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechtes ist, ist Köln ausschließlich der Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
  2. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

Mehr über uns erfahren

Sie möchten mehr über uns, unsere Leistungen und unsere aktuellen Angebote erfahren?

Dann besuchen Sie uns in den sozialen Medien – oder vereinbaren Sie einen persönlichen Beratungstermin in unserem Showroom.

Facebook Instagram

Ihr Weg zu uns

Sie erreichen unser Geschäft in Köln über die Autobahn A1 , Ausfahrt Lövenich, sowie über die Autobahn A4, Ausfahrt Frechen-Nord.

Oder nutzen Sie die Buslinien 136, 144, 149 bis zur Haltestelle „Dieselstr. Lövenich“

Langen GmbH & Co. KG

Google Map